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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag zwischen der Guenter Brandenburg Consulting, Günter Brandenburg, Dormagen, und den jeweiligen Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen.
2 Leistungen
(1) Guenter Brandenburg Consulting erbringt die Leistungen grundsätzlich als Dienstleistungen, in Ausnahmen als Werkleistungen. Im Falle von Werkleistungen ist der geschuldete Erfolg ausdrücklich zu vereinbaren.
(2) Guenter Brandenburg Consulting ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages zusätzlicher sach-
(3) Bei Durchführung der Leistungen im Hause des Auftraggebers wird Guenter Brandenburg Consulting Büroräumlichkeiten mit Telefon-
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Dienstverträgen beträgt einheitlich ein Jahr nach der Leistungserfüllung, die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Werkleistungen beträgt ein Jahr nach Abnahme.
3 Abrechnung und Zahlung
(a) Guenter Brandenburg Consulting berechnet je nach Vereinbarung pauschal oder, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach Tagessätzen. Die von Guenter Brandenburg Consulting genannten Preise sowie die vereinbarten Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Reisekosten. Für Fahrten mit dem Pkw werden 0,40 € pro gefahrenen Kilometer von Dormagen bis zum jeweiligen Einsatzort und zurück berechnet. Bei Bahnfahrten wird die 1. Klasse, bei Flugreisen die Business Class berechnet.
(b) Nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erteilt Guenter Brandenburg Consulting die Schlussrechnung. Guenter Brandenburg Consulting hat das Recht auf Teilzahlungen für geleistete Arbeiten monatlich im Nachhinein. Die Schlussrechnung von Guenter Brandenburg Consulting ist 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, gleiches gilt für Abschlagsrechnungen.
(c) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Guenter Brandenburg Consulting aus erbrachten Leistungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4 Haftung
(a) Guenter Brandenburg Consulting haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Sonstige Erfüllungsgehilfen haften begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der jeweiligen Leistung typischerweise gerechnet werden muss.
(b) Guenter Brandenburg Consulting haftet nur für leichte Fahrlässigkeit, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
(c) Bei Verletzung einer solchen Pflicht gilt die obige Haftungsbeschränkung auf den typischen Schaden entsprechend.
(d) Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines nach den Absätzen (1) bis (3) fahrlässig verursachten Schadens wird dem Umfang nach und der Höhe nach begrenzt auf die Deckung der von Guenter Brandenburg Consulting abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
(e) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß zugunsten von Mitarbeitern und Beauftragten und entsprechend auch für Schadensersatz des Auftraggebers aus Verzug.
(f) Die Haftung von Guenter Brandenburg Consulting für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.
(g) Eine evtl. Haftung für das Fehlen von Garantien und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Fälle gesetzlicher zwingender Haftung bleibt in jedem Falle unberührt.
5 Rechte am Vertragsgegenstand
(1) Guenter Brandenburg Consulting behält sich sämtliche Rechte am jeweiligen Vertragsgegenstand, insbesondere an Ausarbeitungen, ausdrücklich vor.
(2) Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind. Der Auftraggeber steht ferner dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages durch Guenter Brandenburg Consulting erarbeiteten Unterlagen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
6 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird erforderliche Mitwirkungsleistungen zeitgerecht und ohne gesonderte Aufforderung erbringen. Dazu gehören insbesondere die Benennung eines kompetenten Ansprechpartners sowie die Überlassung aller für die Bearbeitung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen.
7 Geheimhaltungen, Datenschutz
(a) Beide Parteien verpflichten sich, die im Rahmen des Auftrags jeweils erhaltenen Informationen, Materialien und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und gegen Zugriff Dritter zu sichern.
(b) Guenter Brandenburg Consulting ist berechtigt, ihre anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
(c) Guenter Brandenburg Consulting ist berechtigt, in Publikationen die Auftraggeber als Referenz zu führen.
8 Schriftform
Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.
9 Schlussbestimmungen
Die Abtretung von Rechten an Dritte ist für beide Vertragspartner ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers stehen, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dormagen.
Dormagen, 01.03.2014
Günter Brandenburg
Siegstr. 3
45140 Dormagen
Tel. +49 (0) 21 33 2859950
Guenter Brandenburg Consulting • Tel. +49 (0) 151.2125 9246 • E-